Energieaudit
Energieaudits nach Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Definition:
Gemäß der DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.
Zudem werden die verschiedenen Maßnahmen durch Investitions-/Wirtschaftlichkeitsberechnungen monetär bewertet, so dass Unternehmen im Ergebnis auf einen Blick erfassen können, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum rechnen.
Wir arbeiten mit Online-Portalen zusammen, um die Durchführung sehr effizient zu gestalten.
Wir sind zugelassene Energieauditoren nach BAFA
Adressaten der Energieauditpflicht nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 1 Nr. 4 EDL-G
Die Hinweise in diesem Kapitel sind bewusst ausführlich gehalten, um Unternehmen die Prüfung zu erleichtern, ob sie Adressat der Energieauditpflicht nach § 8 Abs. 1 i. V. m. § 1 Nr. 4 EDL-G sind.
Verpflichtet zur Durchführung eines Energieaudits sind alle Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Kommission sind. Der Status eines verpflichteten Unternehmens ergibt sich somit aus der Umkehrung der KMU-Definition. Verpflichtet sind demnach sog. Nicht-KMU, unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich.
Definition eines Nicht-KMU
Die folgenden Hinweise stützen sich zur Abgrenzung eines Nicht-KMU auf die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen sowie die dazu erfolgten Veröffentlichungen der EU-Kommission.
Zur Einordnung eines Unternehmens als Nicht-KMU sind die Mitarbeiterzahlen und die finanziellen Schwellenwerte zu berücksichtigen. Ferner sind eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen sowie verbundene Unternehmen und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand zu unterscheiden. Ist das Unternehmen nicht eigenständig, sondern Partner oder Teil von anderen Unternehmen oder hält selbst Anteile, ist dies bei der Beurteilung der KMU- Eigenschaft zu berücksichtigen. Es ist daher in jedem Fall eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Die Bewertung, ob ein Unternehmen ein sog. Nicht-KMU ist und damit zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet ist, obliegt den Unternehmen selbst.
Gerne sind wir bei der Definition Ihres Unternehmens behilflich
Quelle: BAFA
Inhalt und Ablauf eines Audits
Für weitere Informationen klicken Sie auf den Laufbandtacho
Quelle:
mod.EMM
mod.EEM® ist ein eingetragenes Markenzeichen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), 10117 Berlin und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bosch ClaireBosch & Knöbl GbR / Energieberatung und Energieaudit
Dipl.-Ing., Architektin
Qualifikation:
gepr. Gebäudeenergieberaterin
KfW-Zulassung (KfW 115 bis Passivhaus)
Sachverständige nach § 21 EnEV
Sachverständige (LBO-BaWü)
Sachverständige Neubau / Altbau / Sanierung nach EnEV 2014
Passivhausplanerin
Dekra-zertifizierte Wärmebrückenberechnerin
Knöbl Walter
Bosch & Knöbl GbR / Energieberatung und Energieaudit
Staatl. gepr. Techniker (Automatisierungstechnik)
Qualifikation:
gepr. Gebäudeenergieberater
KfW-Zulassung (KfW 115 bis Passivhaus)
Sachverständiger nach § 21 EnEV
Sachverständiger Neubau / Altbau / Sanierung nach EnEV 2014
Passivhausplaner
Dekra-zertifizierter Wärmebrückenberechner
Zuschuss und Förderung
Zuschüsse und Förderungen können durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, durch das BAFA, die L-Bank und weitere Einrichtungen des Bundes und Landes gewährt werden.
Wir prüfen grundsätzlich in jedem Fall ob Ihre Einrichtung und Ihr Vorhaben förderfähig ist.